Fahrrad-Leasing in aller Munde, immer mehr Firmen stellen Ihren Mitarbeitern Fahrräder oder E-Bike’s, über eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung. Das Prinzip ist relativ simpel: Leasingnehmer ist der Arbeitgeber, der die Leasingrate vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abzieht. Dem Arbeitgeber entstehen keine Kosten. Der Arbeitnehmer profitiert auf verschiedenen Wegen. Einmal durch den Steuervorteil. Andererseits muss das Pedelec oder Fahrrad nicht auf einen Schlag … Weiterlesen